Liezen: Scharfe Kritik an 123-Transporter
29.08.2025 RegionalesDie Arbeiterkammer Steiermark warnt vor einer potenziellen Verbraucherfalle. Die Konsumentenschutzabteilung der AK wirft dem Unternehmen 123-Transporter unlautere Methoden beim Buchungsprozess vor. Auch Gemeinderat Werner Rinner rief zur Vorsicht über Facebook auf.
...Die Arbeiterkammer Steiermark warnt vor einer potenziellen Verbraucherfalle. Die Konsumentenschutzabteilung der AK wirft dem Unternehmen 123-Transporter unlautere Methoden beim Buchungsprozess vor. Auch Gemeinderat Werner Rinner rief zur Vorsicht über Facebook auf.
Mit günstigen Preisen, einfachem Buchen über eine App und einer sorgenfreien Fahrt wirbt das im Jahr 2020 gegründete Unternehmen mit Firmensitz im niederösterreichischen Ternitz. Was im ersten Moment verlockend klingt, hat sich jedoch für viele Verbraucher als Gegenteil entpuppt. Laut Angaben auf der Firmenwebsite des Unternehmens verfügt 123-Transporter mittlerweile über 200 Standorte und 600 Transporter. So umfangreich wie die zum Verleih stehenden Transporter ist auch die Beschwerdeliste. Die Vorwürfe reichen von intransparenten Abbuchungen, nicht oder spät zurückgezahlten Kautionen und manipulativen Verkaufstaktiken. Auch in Liezen hat das Unternehmen bereits für Unmut bei Verbrauchern gesorgt. Einer von ihnen hat Gemeinderat Werner Rinner informiert. „Der Betroffene ist ein Bürger von Liezen und hat während der Fahrt eine SMS mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, da er angeblich zu schnell gefahren sei“, so Rinner. Doch damit nicht genug: „Hätte er nicht bezahlt, wäre der Transporter gestoppt worden. Ein Wahnsinn, was die Verkehrssicherheit betrifft“, zeigt sich Rinner entrüstet. Da der Gemeinde hierbei „die Hände gebunden sind“, wie Rinner sagt, habe er auf Facebook zur Vorsicht im Umgang mit diesem Unternehmen aufgerufen.
Überwachung mit GPS-Tracker
Auch bei der Arbeiterkammer Liezen ist 123-Transporter kein unbekanntes Unternehmen. „Wir haben zahlreiche Anfragen in Liezen“, bestätigt Sabine Spreitz, Leiterin der AK Außenstelle in der Bezirkshauptstadt. Die meisten Probleme seien aufgrund von nicht zurückerstatteten Kautionen und Zahlungsaufforderungen bzw. Kreditkartenabbuchungen aufgrund angeblicher Geschwindigkeitsübertretungen, wie sie auch Gemeinderat Werner Rinner schildert, aufgetreten. Für die Leiterin der Konsumentenschutzabteilung der AK Steiermark, Bettina Schrittwieser, sei die Rechtswirksamkeit dieser Strafen zweifelhaft: „Die Transporter sind mit einem GPS-Tracker ausgestattet, von dem wir nicht wissen, wie dieser funktioniert“, wie sie sagt. Darüber hinaus sei es fragwürdig, „ob ein Unternehmen überhaupt eine Strafe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung verlangen darf, da die Überwachung einzig und allein dem Staat obliegt und keinem einzelnen.“ Ebenso würden „die Strafen immer höher werden je öfter man angeblich die Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten hat“, so Schrittwieser. Dies sei „aus unserer Sicht rechtswidrig, da kein Unternehmen ohne Autorisierung einfach eine Abbuchung von einer Kreditkarte tätigen darf, nur weil es die Kreditkartennummer hat“, betont die Expertin.
An Weiterfahrt gehindert
Besonders dramatisch sieht Schrittwieser das Verkehrssicherheitsproblem für Konsumentinnen und Konsumenten. Aus Medienberichten gehe hervor, dass während einer Fahrt mit einem Leihtransporter die Elektronik des Fahrzeugs abgeschaltet worden sei, um die Weiterfahrt zu verhindern. Ein Vorfall, der sich nach der Sperrung der Kreditkarte des Fahrenden ereignet haben soll, so die Expertin. „Das haben wir von jenen Personen, die wir betreuen, zwar noch nicht gehört, doch dass sich der Transporter, nachdem er kurz abgestellt wurde, nicht mehr starten ließ, wurde uns sehr wohl berichtet“, sagt Schrittwieser. Ebenso fragwürdig würden sich Inbetriebnahme und Rückgabe des Fahrzeugs gestalten, so Schrittwieser: „Man muss vor dem Wegfahren und beim Zurückbringen des Transporters aus acht vorgegebenen Positionen fotografieren und die Bilder hochladen. Auch hierfür gab es schon Strafen, wenn die Fotos nicht scharf genug waren“, so Schrittwieser.
Verbandsklagen laufen
Laufend interveniert werde auch in puncto Rückzahlung der Kaution, wie die Expertin informiert. Hierbei habe man „etliche Verfahren bereits positiv abschließen können“, so die Leiterin der Konsumentenschutzabteilung. Dies sei entweder durch die Einbringung einer Klage oder „teils bereits auch zuvor“ gelungen, so Schrittwieser, jedoch „mit dem Hinweis des Unternehmens, dass es in Kulanz zahle, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, wie die Expertin betont. Denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens sei die Rückzahlung der Kaution frühestens nach 28 Tagen nach erfolgter Rückstellung des Fahrzeugs angeführt. Ob dies tatsächlich rechtskonform sei, werde gerade vom VKI, dem Verein für Konsumenteninformation, geprüft, so Schrittwieser: „Da laufen bereits Verbandsklagen.“ Obwohl der Ausgang eines Gerichtsverfahrens nie vorhersehbar sei, „sind wir auch in den Einzelverfahren für unsere Mitglieder zuversichtlich, dass wir gewinnen werden“, wie die Leiterin der AK-Konsumentenschutzabteilung betont. In Summe habe die Arbeiterkammer Steiermark um die 250 Fälle landesweit aufgenommen und „täglich kommen neue Anfragen von Betroffenen dazu“, fasst Schrittwieser das Ausmaß zusammen.