Nach über vier Jahren Prozess wurde Exkanzler Kurz diese Woche endgültig vom Verdacht der Falschaussage freigesprochen. Und ganz egal, wie die persönliche Meinung jedes Einzelnen zu dem Verfahren sein mag, eines scheint klar: Es ist unerträglich, dass derart einfache ...
Nach über vier Jahren Prozess wurde Exkanzler Kurz diese Woche endgültig vom Verdacht der Falschaussage freigesprochen. Und ganz egal, wie die persönliche Meinung jedes Einzelnen zu dem Verfahren sein mag, eines scheint klar: Es ist unerträglich, dass derart einfache Sachverhalte, die vor einem normalen Gericht wohl in wenigen Stunden abgehandelt werden, zu einem jahrelangen Medienspektakel aufgeblasen werden. Das ist schlicht ein Missbrauch des Rechtsstaates und untergräbt den Glauben an das Funktionieren der Justiz massiv.
Es ist absolut nicht einzusehen, warum ein Strafverfahren nicht in einer einigermaßen vernünftigen Zeit zu Ende geführt werden kann, speziell wenn der Sachverhalt so einfach ist. Aber auch bei komplizierteren Wirtschaftsdelikten muss irgendwann ein Ende des Verfahrens absehbar sein. Immerhin hat der Beklagte im Strafverfahren seine Kosten selbst zu tragen, was bedeutet, dass er durch die überlange Verfahrensdauer schlicht in den Ruin getrieben wird. Das mag zwar den politischen Gegner und die Medien freuen, ist für einen funktionierenden Rechtsstaat aber absolut unzumutbar.
Wenn die Staatsanwaltschaft wirklich nicht in der Lage ist, in einer zumutbaren Zeit eine ordentliche und verhandelbare Anklage auf den Tisch zu legen, wäre es im Sinne der Rechtssicherheit wohl begrüßenswert, solche Fälle einfach abzuschließen. Ähnliches gilt übrigens auch im Anlagenund Umweltrecht, wo durch jahrzehntelange Einsprüche gewisse benötigte Bauvorhaben einfach dauerhaft verhindert werden. Solche rechtlich eigentlich nicht gedeckten Endlosverfahren müssten mit einer klaren Maximaldauer begrenzt werden, um unser Rechtssystem aus dieser Schieflage zu befreien.
Franz Wallig